Externer Datenschutzbeauftragter (DSB) in Varel
Wir bieten Datenschutzberatung für zahlreiche Branchen und Berufsgruppen. Hierbei stimmen wir das Datenschutzkonzept immer auf die jeweiligen Anforderungen der Branche und selbstverständlich auf die Belange des Betriebs ab. Wir betreuen bereits Kunden im Landkreis Friesland, in Wilhelmshaven und in der Wesermarsch, daher können wir Ihnen unsere Beratung auch in Varel anbieten.
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
Die Fortbildung zum Datenschutzbeauftragten (DSB) ist mit sehr viel Zeitaufwand verbunden. Externe Datenschutzbeauftragte betreuuen meist mehrere Kunden, so dass sich mehrere Betriebe von seinen Kosten profitieren. Nicht nur die Kosten werden geteilt, sondern auch die mit dem Amt verbundenen Tätigkeiten, wie z. B. die laufende Information zu Datenschutz-Themen.
Wie teuer ist ein externer Datenschutzbeauftragter?
Bei uns kostet der externe DSB 60,00 € im Monat, zzgl. 3,00 € ab dem 11. Beschäftigten, der personenbezogene Daten verarbeitet. Neben dem Datenschutz-Management-System sind jeden Monat bis zu 30 Min. Beratung inbegriffen (oder bis zu 3 x je 10 Min.). Darüber hinaus berechnen wir jegliche Inanspruchnahme unseres externen Datenschutzbeauftragten mit 95 € / Stunde.
Kosten externer Datenschutz - Rechenbeispiel
Angenommen Ihr Unternehmen hat 20 Beschäftigte, die personenbezogene Daten verarbeiten. dann zahlen Sie bei uns 600,- € im Jahr durch die monatlichen Gebühren. Hinzu kommen (je nach Bedarf) individuelle Beratungsleistungen, bspw. 990 € pro Jahr (z. B. für die Erstaufnahme oder Überprüfungen (Datenschutz-Audits) durch unseren Datenschutzbeauftragten bei Ihnen in Varel.
Unser maximaler Tagessatz liegt bei 995 € und beinhaltet alle Fahrt- und Übernachtungskosten.
Externer DSB - Leistungsangebot
Wir unterstützen Ihren Betrieb als externer Datenschutzbeauftragter, gemäß Art. 37 EU-DSGVO bei der Erstellung und Pflege einer Ihrem Betriebszweck angemessenen Datenschutzorganisation nach den Bestimmungen des Art. 39 EU-DSGVO.
Unser Beratungsumfang umfasst beispielsweise
- Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten und besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 6-10 EU-DSGVO, §§ 22-24 BDSG)
- Einhaltung und Umsetzung von Informationspflichten bei Erhebung personenbezogener Daten (Art. 13, 14 EU-DSGVO, §§ 32, 33 BDSG)
- Wahrung der Rechte Betroffener (Art. 15-20 EU-DSGVO, §§ 34, 35 BDSG)
- Einhaltung und Umsetzung des Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 21 EU-DSGVO, § 36 BDSG)
- Verarbeitungen personenbezogener Daten zu automatisierten Entscheidungen einschließlich Profiling (Art. 22 EU-DSGVO, § 37 BDSG)
- Bewertung und Einführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen und Voreinstellungen (Art. 24, 25, 32 EU-DSGVO)
- Verarbeitungen personenbezogener Daten in Gemeinschaft mit weiteren Verantwortlichen (Art. 26 EU-DSGVO)
- Verarbeitungen personenbezogener Daten im Auftrag (als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter, Art. 28 EU-DSGVO)
- Erstellung und Führens von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 EU-DSGVO)
- Einführung eines Verfahrens zum Vorgehen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und damit verbundener Meldepflichten (Art. 33, 34 EU-DSGVO)
- Durchführung von Risikobewertungen von Verarbeitungen personenbezogener Daten im Vorfeld von Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35 EU-DSGVO)
- Übermittlungen personenbezogener Daten in Drittländer (Art. 44-49 EU-DSGVO)
- Videoüberwachungen öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG)
- Verarbeitungen personenbezogener Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses (§ 26 BDSG)